Förderantrag für Athletinnen und Athleten

Voraussetzungen

Als Athlet*in müssen Sie beachten, dass die Fördervorraussetzungen für eine Aufnahme in das TEAM HAMBURG erfüllt werden müssen. Sie müssen einem aktuellen Olympia-, Perspektiv- oder Nachwuchs-Bundeskader (OK, PK oder NK1 und NK2) einer olympischen oder einer paralympischen Sportart angehören. Sie müssen Mitglied in einem Verein oder Verband sein, der dem Hamburger Sportbund angeschlossen ist. Sie müssen dem Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein zugeordnet sein.

Erfüllen Sie die Fördervorraussetzungen, entscheidet der Beirat des TEAM HAMBURG über Ihre Aufnahme.

Antragsfrist: 30, März und 30. Juni eines jeden Jahres!

Förderkategorien

Die Athlet*innen stellen Anträge auf Aufnahme in das TEAM HAMBURG und stellen dadurch alle relevanten Informationen nachprüfbar zusammen. Der betreffende Verein und der Spitzenverband müssen den Antrag bei Antragsstellung unterzeichnet haben.

Förderkategorie I:

  • Aktuell benannte Olympia-Kader aus olympischen und paralympischen Sportarten
  • Bei der Aufnahme gilt: Alle Athlet*innen, denen vom Spitzenverbandeine Perspektive zur Teilnahme an den OS/PS Paris 2024 bescheinigt wird und die dem Olympiateam des Verbandes angehören
  • Jährlicher Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an definierten Zielwettkämpfen

Förderkategorie II:

  • Aktuell benannte Perspektiv-Kader aus olympischen und paralympischen Sportarten mit Perspektive auf OS/PS 2028 (ausgeschlossen sind hier Mannschaftssportarten)
  • Bei der Aufnahme gilt: Erfolgreiche Teilnahme an internationalen Zielwettkämpfen in der vergangenen Saison
  • Jährlicher Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an definierten Zielwettkämpfen

Förderkategorie III:

  • Aktuell benannte Nachwuchs-Kader 1 (NK1) und Nachwuchskader 2 (NK2) aus olympischen und paralympischen Sportarten mit Perspektive OS/PS 2032 (ausgeschlossen sind hier Mannschaftssportarten)
  • NK2 Förderung erfolgt nur für Athletinnen und Athleten aus den Hamburger Schwerpunktsportarten (BSP in Hamburg)
  • Bei der Aufnahme gilt: Erfolgreiche Teilnahme an internationalen Zielwettkämpfen im Nachwuchsbereich (JWM, JEM, EYOF, YOG) in der vergangenen Saison.
  • Jährlicher Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an definierten Zielwettkämpfen.